Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rhein-Sieg-Fotobox

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Fotoboxen sowie damit verbundene Leistungen zwischen

Rhein-Sieg-Fotobox
Inhaber: Marco Garcia
Weißdornweg 5
53721 Siegburg
Deutschland

Telefon: 0163 1555641
E-Mail: info@rhein-sieg-fotobox.de

– nachfolgend „Vermieter“ genannt –

und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Mieter“ genannt.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen gelten.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise Überlassung einer Fotobox einschließlich der im jeweils gebuchten Paket vereinbarten Ausstattung und Leistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

Je nach gebuchtem Paket können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

  • Fotobox mit professioneller Kamera
  • Studioblitz
  • Touchscreen bzw. Bedieneinheit
  • Fotobox-Software
  • Requisiten
  • Lieferung und Aufbau
  • Einweisung
  • digitale Fotoaufnahmen
  • professioneller Fotodrucker
  • vereinbarte Anzahl an Sofortausdrucken
  • Bereitstellung einer Online-Galerie nach der Veranstaltung

(3) Abbildungen der Fotobox, Requisiten und sonstigen Ausstattung auf der Website oder in Werbematerialien dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen in Design, Ausführung oder Zusammenstellung sind zulässig, sofern hierdurch die vereinbarte Funktion und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Anfragen des Mieters per Website, Kontaktformular, E-Mail, Telefon, WhatsApp oder auf anderem Wege stellen zunächst eine unverbindliche Anfrage dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung verbindlich bestätigt oder der Mieter ein verbindliches Angebot des Vermieters annimmt.

(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung bzw. das individuelle Angebot, diese AGB und gegebenenfalls weitere ausdrücklich vereinbarte Bedingungen.

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.

(2) Rhein-Sieg-Fotobox wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.

(3) Eventuell anfallende zusätzliche Kosten, insbesondere für besondere Lieferentfernungen, Sonderwünsche, Zusatzleistungen oder eine verlängerte Mietdauer, werden dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt bzw. gesondert vereinbart.

(4) Die vereinbarte Vergütung ist zu dem auf der Rechnung bzw. Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt und auf die dort angegebene Weise zu zahlen.

 

§ 5 Lieferung, Aufbau und Abholung

(1) Soweit im gebuchten Paket vereinbart, liefert der Vermieter die Fotobox zum vereinbarten Veranstaltungsort, baut sie auf und holt sie nach Ende des vereinbarten Mietzeitraums wieder ab.

(2) Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und ein geeigneter Aufstellplatz zur Verfügung steht.

(3) Der Aufstellort muss insbesondere:

  • ausreichend Platz bieten,
  • einen sicheren und ebenen Untergrund aufweisen,
  • vor Regen, Feuchtigkeit und sonstigen schädlichen Witterungseinflüssen geschützt sein,
  • über einen geeigneten Stromanschluss verfügen und
  • so beschaffen sein, dass die Fotobox sicher betrieben werden kann.

(4) Ein Einsatz im Freien ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und bei geeigneten Bedingungen zulässig.

(5) Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Veranstaltungsort nicht rechtzeitig zugänglich oder nicht entsprechend vorbereitet ist, gehen nicht zulasten des Vermieters.

 

§ 6 Nutzung der Fotobox

(1) Die Fotobox und das mitgelieferte Zubehör sind pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

(2) Der Mieter hat darauf hinzuwirken, dass auch seine Gäste und sonstige Veranstaltungsteilnehmer sorgfältig mit der Fotobox und dem Zubehör umgehen.

(3) Insbesondere ist es untersagt:

  • die Fotobox eigenmächtig zu öffnen, umzubauen oder zu versetzen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet wurde,
  • technische Komponenten zu verändern,
  • Kabel oder Anschlüsse eigenmächtig zu entfernen,
  • Flüssigkeiten auf oder unmittelbar neben der Fotobox abzustellen,
  • die Fotobox Witterung, übermäßiger Feuchtigkeit oder sonstigen erkennbaren Gefahren auszusetzen.

(4) Der Mieter hat erkennbare Störungen oder Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.

 

§ 7 Haftung des Mieters für Schäden

(1) Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden an der Fotobox und dem überlassenen Zubehör.

(2) Der Mieter haftet außerdem im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die Personen verursachen, denen er den Gebrauch der Mietsache gestattet oder ermöglicht hat, soweit ihm deren Verhalten rechtlich zuzurechnen ist.

(3) Normale, durch vertragsgemäße Nutzung entstehende Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

(4) Bei Verlust oder einer vom Mieter zu vertretenden Beschädigung können die tatsächlich erforderlichen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten verlangt werden. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 8 Technische Störungen

(1) Der Vermieter stellt die Fotobox in einem funktionsfähigen Zustand bereit und prüft die Technik vor dem Einsatz nach bestem Wissen.

(2) Trotz sorgfältiger Vorbereitung können technische Störungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.

(3) Der Mieter hat eine während der Veranstaltung auftretende Störung unverzüglich unter den mitgeteilten Kontaktdaten zu melden, damit dem Vermieter Gelegenheit zur Fehlerbehebung gegeben werden kann.

(4) Der Vermieter wird im Rahmen des Zumutbaren versuchen, die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen oder eine andere geeignete Lösung anzubieten.

(5) Bei einem vom Vermieter zu vertretenden vollständigen oder erheblichen Ausfall richten sich die Rechte des Mieters nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 9 Ausdrucke und Verbrauchsmaterial

(1) Bei Buchung eines Pakets mit Sofortdruck steht die vereinbarte Anzahl an Ausdrucken zur Verfügung.

(2) Die tatsächliche Anzahl möglicher Ausdruckvorgänge kann vom gewählten Drucklayout abhängen. Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang.

(3) Nicht verbrauchtes Druckmaterial wird nicht ausgezahlt oder anderweitig vergütet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(4) Technisch bedingte geringfügige Unterschiede bei Farbe, Helligkeit oder Bildausschnitt stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im üblichen Rahmen bewegen.

 

§ 10 Fotoaufnahmen und Verantwortung des Veranstalters

(1) Bei Nutzung der Fotobox werden Fotoaufnahmen der jeweiligen Nutzer erstellt.

(2) Die Nutzer lösen die Fotoaufnahme grundsätzlich selbst aus. Personen, die nicht fotografiert werden möchten, sollen nicht an der Aufnahme teilnehmen.

(3) Der Mieter bzw. Veranstalter ist dafür verantwortlich, seine Gäste und sonstigen Veranstaltungsteilnehmer in angemessener Weise über den Einsatz der Fotobox und die damit verbundene Erstellung und Verarbeitung von Fotoaufnahmen zu informieren, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

(4) Soweit für bestimmte Fotoaufnahmen oder Verarbeitungen eine Einwilligung erforderlich ist, ist der Mieter bzw. Veranstalter dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, soweit diese Verpflichtung nach der konkreten datenschutzrechtlichen Rollenverteilung bei ihm liegt.

(5) Dies gilt insbesondere bei Veranstaltungen, an denen Minderjährige teilnehmen. Die gesetzlichen Vorgaben und die Rechte der betroffenen Personen sind zu beachten.

(6) Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Rhein-Sieg-Fotobox ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

 

§ 11 LumaBooth / dslrBooth und fotoShare Cloud

(1) Für den technischen Betrieb der Fotobox wird insbesondere die Software LumaBooth for Windows (ehemals dslrBooth) eingesetzt.

(2) Soweit eine Online-Galerie Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, können die aufgenommenen Bilder über fotoShare Cloud bereitgestellt werden.

(3) Die hierfür erforderlichen Foto- und Veranstaltungsdaten werden technisch über die hierfür eingesetzten Dienste verarbeitet.

(4) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den eingesetzten Dienstleistern und zu möglichen Datenübermittlungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Rhein-Sieg-Fotobox.

 

§ 12 Online-Galerie

(1) Soweit vereinbart, erhält der Mieter nach der Veranstaltung einen individuellen Link zur Online-Galerie.

(2) Die Galerie ist nicht zur allgemeinen öffentlichen Verbreitung bestimmt. Der Zugriff erfolgt über den individuellen Veranstaltungslink.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Galerie-Link sorgfältig zu behandeln und nur an Personen weiterzugeben, die zum Zugriff auf die entsprechenden Aufnahmen berechtigt sind.

(4) Eine öffentliche Veröffentlichung des Galerie-Links, insbesondere in frei zugänglichen sozialen Netzwerken, öffentlichen Gruppen, Foren oder vergleichbaren Bereichen, sollte unterbleiben, sofern nicht die erforderlichen Rechte der abgebildeten Personen vorliegen.

(5) Je nach den für die jeweilige Veranstaltung aktivierten Funktionen können Fotos angesehen und/oder heruntergeladen werden.

(6) Rhein-Sieg-Fotobox übernimmt keine Verantwortung für eine unbefugte Weitergabe des Galerie-Links durch den Mieter oder durch Personen, denen der Mieter den Link zugänglich gemacht hat, soweit Rhein-Sieg-Fotobox dies nicht zu vertreten hat.

 

§ 13 Dauer der Online-Galerie und Löschung

(1) Die reguläre Bereitstellungsdauer der Online-Galerie beträgt 14 Tage.

(2) Eine kürzere oder längere Bereitstellungsdauer kann individuell mit dem Mieter vereinbart werden.

(3) Nach Ablauf der vereinbarten Bereitstellungsdauer kann die Online-Galerie einschließlich der darin enthaltenen Fotoaufnahmen gelöscht werden.

(4) Der Mieter ist dafür verantwortlich, die von ihm gewünschten Fotos innerhalb der vereinbarten Bereitstellungsdauer herunterzuladen und selbst zu sichern.

(5) Nach erfolgter Löschung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung der Bilder, soweit die Löschung vertragsgemäß erfolgt ist.

(6) Technisch bedingte Sicherungskopien bei eingesetzten Dienstleistern können entsprechend deren jeweiligen Backup- und Löschzyklen vorübergehend fortbestehen.

 

§ 14 Nutzung der Fotos zu Werbezwecken

(1) Die bei einer Veranstaltung aufgenommenen Fotos dürfen von Rhein-Sieg-Fotobox nicht allein aufgrund der Durchführung des Mietvertrages für eigene Werbezwecke veröffentlicht oder genutzt werden.

(2) Eine Verwendung von Aufnahmen für die Website, soziale Netzwerke, Flyer oder sonstige Werbung erfolgt nur, wenn hierfür eine ausreichende rechtliche Grundlage besteht und insbesondere erforderliche Einwilligungen vorliegen.

(3) Eine etwaige Einwilligung zur werblichen Verwendung von Fotos ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Durchführung des Fotobox-Mietvertrages.

 

§ 15 Stornierung durch den Mieter

(1) Eine vereinbarte Stornierungsmöglichkeit besteht unabhängig von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht.

(2) Soweit keine individuelle Stornierungsregelung vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungskosten:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung,
  • 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Mietpreises,
  • 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Mietpreises,
  • ab 6 Tagen vor der Veranstaltung oder bei Nichtinanspruchnahme: 80 % des vereinbarten Mietpreises.

(3) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Kann der Vermieter den stornierten Termin anderweitig zu vergleichbaren Konditionen vergeben, werden hierdurch ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen entsprechend berücksichtigt.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

§ 16 Rücktritt bzw. Absage durch den Vermieter

(1) Kann die vereinbarte Leistung aufgrund eines vom Vermieter zu vertretenden Umstands nicht erbracht werden, informiert der Vermieter den Mieter unverzüglich.

(2) Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 17 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Kann eine Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegt, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, werden die Parteien zunächst versuchen, eine angemessene Lösung zu finden, insbesondere eine Terminverschiebung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 18 Haftung des Vermieters

(1) Rhein-Sieg-Fotobox haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

 

§ 19 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Rechte an vom Vermieter erstellten individuellen Layouts, Designs, Grafiken und sonstigen Gestaltungselementen verbleiben, soweit nicht anders vereinbart, beim jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Der Mieter erhält das Recht, die ihm überlassenen Fotoaufnahmen im vereinbarten bzw. gesetzlich zulässigen Umfang für private Zwecke zu nutzen.

(3) Rechte abgebildeter Personen sowie Rechte Dritter bleiben hiervon unberührt.

 

§ 20 Vom Mieter bereitgestellte Inhalte

(1) Stellt der Mieter eigene Logos, Grafiken, Fotos, Texte oder sonstige Inhalte für ein individuelles Fotolayout zur Verfügung, versichert er, über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte zu verfügen.

(2) Der Mieter darf keine Inhalte bereitstellen, deren vereinbarte Verwendung Rechte Dritter verletzt.

(3) Eine Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter richtet sich insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Besteht ein Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert.

Das gesetzliche Widerrufsrecht ist von den freiwilligen bzw. vertraglichen Stornierungsbedingungen gemäß § 15 dieser AGB zu unterscheiden.

 

§ 22 Verbraucherstreitbeilegung

Rhein-Sieg-Fotobox ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand; soweit zulässig, kann Siegburg als Gerichtsstand vereinbart werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

Stand: August 2026

 

©Rhein-Sieg-Fotobox - Inhaber Marco Garcia -  Alle Rechte vorbehalten
*Gemäß § 19 UStG Kleinunternehmer – von der Umsatzsteuer befreit.

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